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Die Kaiserzeit

Der Begriff „Kaiser“ geht auf den Namen Caesars zurück, den die Kaiser seit Augustus (der mit seiner Adoption durch Caesar zum Caius Iulius Caesar Octavianus hieß) trugen.Caesar „Kaiser“ war also zunächst kein Titel. Römische Kaiser hatten zahlreiche andere Titel, die sie als Inhaber traditioneller, aus der Republik übernommener Ämter auswiesen, z.B. imperator, consul, tribunus, pontifex maximus. Seit Augustus verstanden sich die Kaiser (mit Ausnahme der dem Wahnsinn verfallenen Caligula und Nero) als „princeps“ (= erster Mann in Senat und Staat), daher wird diese Staatsform auch als „Prinzipat“ bezeichnet. Sie blieben also offiziell dem Senat verantwortlich. Dennoch hatten die Kaiser aufgrund ihrer finanziellen und militärischen Möglichkeiten eine unangefochtene Machtposition im Staate, so dass sie immer ihren Willen gegen Volk und Senat durchsetzen konnten.

Erst Diokletian führte dann offiziell den „Dominat“, die absolute Alleinherrschaft des Kaisers, ein. Nach ihrem Tod wurden die Kaiser zu Göttern erklärt, erstmals Octavianus, der bereits im Jahr 27 v. Chr. den Ehrentitel „Augustus“ vom Senat erhalten hatte. Einige Kaiser, z.B. Caligula, lassen sich schon zu Lebzeiten als Gott verehren.

Die römischen Kaiser bis Trajan:

  • Augustus (bis 14 n.Chr.)
  • Tiberius (14 - 37)
  • Caligula (37 - 41)
  • Claudius (41 - 54)
  • Nero (54 - 68)
  • Galba, Otho, Vitellius (68 - 69)
  • Vespasian (69 - 79)
  • Titus (79 - 81)
  • Domitian (81 - 96)
  • Nerva (96 - 98)
  • Trajan (98 - 117)

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